Die AktivRegion Mittelholstein fördert öffentliche und private Projektträger. Für die Projekte stehen EU-Fördermittel aus dem ELER-Fonds sowie z.T. Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Wege der Erstattung, d.h. der Projektträger muss das Projekt vorfinanzieren.
Folgende Voraussetzung müssen hierfür erfüllt sein:
Außerhalb der LEADER/AktivRegionen-Förderung gibt es im Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) des Landes Schleswig-Holstein noch weitere Fördertöpfe, z. B. die verschiedenen Maßnahmen aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), einem Programm des Bundes. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein (hier) oder sprechen Sie uns an.
Auch im Jahr 2021 steht den AktivRegionen im Land ein neues Förderinstrument zur Verfügung: Das Regionalbudget.
Jede AktivRegion kann bis zu 200.000 € zusätzliche Fördermittel für Kleinprojekte bis maximal 20.000 € Gesamtkosten abrufen und bewilligen. Die Förderbedingungen sowie alle Unterlagen finden Sie hier